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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Roschker Consulting (Stand: 31.03.2021)

1. Begriffsbestimmung

Diese AGB gelten für die Erbringung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Roschker Consulting („RC“) im Bereich der Kommunikations- und Managementberatung für Unternehmen und (gemeinnützige) Organisationen. Die Leistungen umfassen das im jeweiligen Auftrag dargelegte Portfolio, i.e. Beratung, Projektmanagement und die damit verbundene Planung und Umsetzung von Workshops und Coaching-Veranstaltungen sowie journalistische Tätigkeiten (www.roschker.com).

Die nachfolgend verwendeten Begriffe „Angebot“, „Auftrag“, „Auftraggeber* und Auftragnehmerin“ und „Leistungen“ sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen und bezeichnen das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp. Die Auftragnehmerin (RC) schuldet die im Vertrag bzw. im angenommenen Angebotsschreiben vereinbarte(n) Leistung(en). Der Auftraggeber* ist der im Vertrag oder Angebotsschreiben bezeichnete Empfänger der Leistung(en). Er hat die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Dritte können aus vertraglichen Pflichten zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber keine Ansprüche herleiten.

2. Vertragsabschluss

Art und Umfang der in einem Auftrag enthaltenen Leistungen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin in Form eines detaillierten Angebots samt Kosten­voranschlag vorab schriftlich vereinbart.

Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot zu den dargelegten Konditionen schriftlich auf elektronischem oder postalischem Weg bestätigt. Als Auftrags­bestätigung gelten somit auch Emails des Auftraggebers.

3. Termine & Lieferfristen

Leistungen. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich fixiert sind. Andernfalls gelten Termine und Lieferfristen als Orientierungshilfe für die Zeitplanung beider Seiten.

Die Aufragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten unterlässt oder unvollständig oder falsch erbringt, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung(en) erforderlich sind.

4. Leistungsumfang & Vergütung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur ordnungs-, fach- und fristgerechten Erbringung der im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistung(en). Zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags kann die Auftragnehmerin in Absprache mit dem Auftraggeber einzelne Leistungen an Dritte übertragen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf Basis des entsprechenden Angebots.

5. Schweigepflicht

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr während ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu verwenden und ansonsten Stillschweigen zu wahren. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzprojekt ist gestattet.

6. Verzug oder Verhinderung der Vertragsparteien

Kann die Auftragnehmerin einen vereinbarten Termin für die Leistungserbringung im Falle von Erkrankung oder anderer unverschuldeter Verhinderung nicht einhalten, so wird sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen und einen neuen Termin zur Nachleistung anbieten und vereinbaren.

Kommt der Auftraggeber mit der vereinbarten Mitwirkung in Verzug oder kann er diese nicht (mehr) erbringen, so hat er die Auftragnehmerin hierüber unverzüglich zu informieren, damit beide Seiten den Umfang der Leistung und den Zeit­rahmen einvernehmlich anpassen können.

Kann der Auftrag durch Gründe seitens des Auftraggebers nicht wie vereinbart beendet werden, ist dieser der Auftragnehmerin gegenüber zum Ersatz des wirtschaftlichen Schadens verpflichtet, der ihr hierdurch entsteht.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Für unvollständige oder fehlende Leistungen aufgrund eines Versäumnisses des Auftraggebers haftet die Auftragnehmerin nicht.

Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zur Mitwirkung im Rahmen der verein­barten Leistung nicht oder nur so unvollständig nach, dass diese nicht umfas­send erbracht werden kann, kann die Auftragnehmerin ihn zur Nach­holung der Mitwirkung im Rahmen einer angemessenen Frist auffordern und hierbei die Kündigung des Vertragsverhältnisses ankündigen, sofern die Mitwirkung nicht erfolgt.

Lässt der Auftraggeber die Frist verstreichen ohne die vereinbarte Mitwirkung zu erbringen, gilt das Vertragsverhältnis unbeschadet eventueller Ersatzpflichten als beendet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die Erstellung der Leistung(en) vollständig in Rechnung zu stellen.

8. Abnahme

Schuldet die Auftragnehmerin auf Basis des Angebots einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Broschüre, Bericht, Magazin), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen auf Basis des Angebots.  

Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Auftragnehmerin diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber kann eine erneute Nachbesserung nur bei schwerwiegenden Mängeln einfordern. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung, Nutzung oder Verbreitung des Werks als erfolgt.

9. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung vom gesamten Vertrag zurück, so wird eine einmalige Ausfallgebühr von 10% des auf Basis des Angebots minimal veranschlagten Honorars erhoben. Ein frühzeitigerer Rücktritt bleibt kostenfrei.

Treten während der Leistungserbringung Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren und eine vollständige Leistungserbringung nicht mehr möglich machen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Der Auftraggeber hat den Aufwand für sämtliche, bereits erfolgte Leistungen zu erstatten. Sofern der Auftragnehmerin durch den Ausfall ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist der Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet. Hat der Auftraggeber die Umstände des Rücktritts zu vertreten, hat er der Auftragnehmerin zusätzlich 10% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

10. Rechnung & Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die vereinbarten Leistungen in Höhe des Rechnungsbetrages ist uneingeschränkt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern keine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung ein und löst Verzugszinsen nach § 288 BGB aus.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn diese nacherhoben werden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

11. Gewährleistung & Haftung

Die im Portfolio von RC dargelegten Leistungen (www.roschker.com) werden jeweils individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Auftraggeber hin zugeschnitten und erbracht und stellen keine vorgefertigten Lösungsvor­schläge oder Produkte dar.

Das jeweilige Leistungspaket wird individuell mit dem Auftraggeber in Form eines Angebotes vereinbart. Aufträge und Leistungen der Auftrag­nehmerin im Zusammenhang mit Beratung, Coaching und Fortbildung beinhalten keine diagnostischen und therapeutischen, insbesondere keine psychotherapeutischen Leistungen.

Eine Haftung der Auftragnehmerin für Fahrlässigkeit und daraus resultierende allfällige körperliche, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder sonstigen Personen als Folge der Leistungen der Auftragnehmerin entstehen, ist ausge­schlossen.

Soweit eine Haftung der Auftragnehmerin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Auftraggeber den Eintritt und Höhe eines Schadens, die Ursächlichkeit dieses Schadens durch eine Handlung oder Unterlassung der Auftragnehmerin, die Rechtswidrigkeit der Handlung oder Unterlassung und das Verschulden der Auftragnehmerin nachzuweisen.

12. Nebenabreden und Vertragsänderungen

Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Gegenüber anderen AGB haben diese AGB Vorrang.

*Die Verwendung des Begriffs „Auftraggeber“ erfolgt geschlechtsneutral.

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